Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Seit dem 01.08.2016 gilt die neue Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBGÄndG), damit wird aus dem bekannten „Meister-BAföG“ das neue „Aufstiegs-BAföG“. Für die Praxisstudiengänge mit IHK-Prüfung, die mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen, gibt es einen einkommens- und vermögensunabhängigen finanziellen Zuschuss für Lehrgangs- und Prüfungskosten.

 

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