Fördermöglichkeiten

Finanzielle Fördermöglichkeiten

Aufstiegs-BAföG
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Rechne selbst mit unserem VFB-BAföG-Rechner.

Zum 01.08.2020 trat die Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) in Kraft. Lehrgänge werden seitdem nach dem dann geltenden neuen Recht gefördert.
Mit dem neuen AFBG werden gleichwertige Förderbedingungen ermöglicht, wie sie auch Studierende in Form von BAföG erhalten. Für Lehrgangsteilnehmer, die das Aufstiegs-BAföG in Anspruch nehmen, gibt es unter anderem folgende Verbesserungen:

  • Der Zuschussanteil zur Lehrgangsgebühr beträgt 50 %.
  • Der Darlehenserlass bei Bestehen der Prüfung beträgt nun 50 %.

Bei Vollzeitmaßnahmen besteht die Förderung aus einem Unterhaltsbeitrag und dem sogenannten Maßrahmenbeitrag, bei Teilzeitmaßnahmen nur aus dem Maßnahmenbeitrag, welcher unabhängig von Einkommen und Vermögen ist. Alle Maßnahmen, die mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen, sind förderfähig.


Wie beantrage ich Aufstiegs-BAföG?
1. Anmeldung

  • Nach Deiner Anmeldung zu einem unserer Praxisstudiengänge erhältst Du per Mail die Anmeldebestätigung sowie den Link zum Online-Zulassungsantrag im Fortbildungsinformationscenter.
    (Hinweis: Solltest Du Deine Prüfung nicht bei der IHK Region Stuttgart ablegen, ist die für Dich zuständige IHK Dein Ansprechpartner.)
  • Du lädst Dir unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/antragsformulare.php folgende Dokumente herunter: „Formblatt A“, „Formblatt Z“
  • Beschrifte den Kopf des Formblatts Z digital mit Deinen Daten und reich dieses gleich im Fortbildungsinformationscenter online mit ein. Anschließend wird das Formblatt von der zuständigen IHK bearbeitet.

2. Formblatt B

  • Nach Deiner Anmeldung erhältst Du von uns auf Anfrage das ausgefüllte „Formblatt B“. Bewahre es auf, denn Du benötigst es für die Einreichung Deines Förderantrags.

3. Antragsstellung (Formblatt A)

  • Der Adressat Deines Antrags ist in der Regel das Amt für Ausbildungsförderung Deines Landkreises. Antragsformulare und zuständige Stellen findest Du hier: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/antragsformulare.php
  • Sobald Dir das von der IHK ausgefüllte Formblatt Z vorliegt, reiche dieses gemeinsam mit dem von uns ausgefüllten Formblatt B sowie Deinem ausgefüllten Formblatt A beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung ein.

Damit ist der Antrag für einen Zuschuss in Höhe von 50 % vollständig. Solltest Du ebenfalls den Bildungskredit der KfW-Bank in Anspruch nehmen wollen oder bei einer Vollzeitweiterbildung den Beitrag zum Lebensunterhalt beantragen, empfehlen wir eine persönliche Beratung beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Weitere Informationen sind erhältlich unter www.aufstiegs-bafoeg.de

Steuerliche Förderung

Die Aufwendungen für Weiterbildungsveranstaltungen können bei der Lohn- bzw. Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden, sofern die Kosten nicht anderweitig erstattet werden. Weitere Auskünfte erteilt Dir das Finanzamt.

Bildungsgutschein und AVGS der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter

Der VFB gehört zu den Bildungsträgern, die zur Annahme von Bildungsgutscheinen sowie Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen (AVGS) berechtigt sind. Unsere geförderten Lehrgänge sind dementsprechend gekennzeichnet.

Weiterbildungsstipendium

Gefördert werden Fachkräfte nach der dualen Ausbildung, die jünger als 25 Jahre sind, weniger als drei Jahre Berufspraxis besitzen und besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf (z. B. Berufsabschlussprüfung besser als „gut“) nachweisen können.
Für Förderanträge und Beratung ist die Stelle zuständig, vor der die Berufsabschlussprüfung abgelegt wurde. Weitere Informationen erhältst Du unter www.stuttgart.ihk.de

Bildungszeit

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als „Bildungsfreistellung“, „Bildungsurlaub“ oder „Arbeitnehmerweiterbildung“ bekannt. Bildungszeit | Regierungspräsidien Baden-Württemberg.

Freundschaftswerbung

250 € Prämie sichern – Freunde werben lohnt sich

Mach' Freunde, Kollegen oder Bekannte auf einen unserer IHK-Praxisstudiengänge aufmerksam und erhalte eine Prämie in Höhe von 250 Euro.

Gültig für:

  • Ausgewiesene Praxisstudiengänge zum Master Professional, Technischen Betriebswirt, Fachwirt, Fachkaufleute, Industriemeister sowie Bachelor Professional in IT.
  • Für Kurse mit Start ab dem 01.09.2025

Wer kann werben?

  • Aktive oder ehemalige Teilnehmende eines VFB-Praxisstudiengangs der letzten fünf Jahre.

Was muss der Geworbene tun?

  • Anmeldung über www.vfb-weiterbildung.de
  • Den Werbenden im letzten Schritt der Anmeldung angeben (eine nachträgliche Nennung ist nicht möglich)
  • Den Kurs bis zur geplanten Auszahlung aktiv besuchen

Auszahlung der Prämie

  • Die Prämie wird bargeldlos überwiesen
  • Die Auszahlung erfolgt in der Regel 4–6 Wochen nach Kursbeginn
  • Keine Auszahlung, wenn der Geworbene den Kurs nicht oder nur teilweise besucht

Weitere Hinweise

  • Mehrere Freundschaftswerbungen sind möglich – ausschließlich für den privaten Gebrauch (gewerbliche Vermittlung ist ausgeschlossen)
  • Mitarbeitende und Dozierende des VFB sind von der Aktion ausgeschlossen
  • Dies gilt nicht für Lehrgänge, die über Kooperationspartner angeboten werden
  • Die Aktion ist nicht mit anderen Rabatten oder Boni kombinierbar

ESF Plus Fachkursförderung

Eine Vielzahl der IHK-Fachkräfte, IHK-Zertifikatslehrgänge und Workshops (bis 160 UE) wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert.

Der Zuschuss wird als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 45 % der zuschussfähigen Teilnahmegebühren gewährt. Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.

Förderfähig sind:

  • Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg
  • Erwerbstätige sowie Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg
  • Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg

Erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms sind alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden wollen, aber derzeit nicht erwerbstätig sind.

Darunter können beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige und Studierende fallen.

Nicht förderfähig sind:
Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten, Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.esf-bw.de.

Förderfähige Lehrgänge erkennen Sie an diesem Logo: