Geförderte Maßnahmen

Zur stetigen Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität unserer Dienstleistungen setzen wir aktiv den international anerkannten Qualitätsstandard nach DIN EN ISO 9001:2015 und AZAV um.

Bildungsgutschein
Bei förderfähigen Personen können die Lehrgangsgebühren zu 100 % durch den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen werden. Die Behörde am Wohnort des Antragstellers entscheidet nach einem Beratungsgespräch, ob eine Förderung mittels Bildungsgutschein infrage kommt.Hat ein Teilnehmer diesen Gutschein von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter erhalten, muss dieser innerhalb der Gültigkeitsdauer, jedoch vor Beginn des Lehrgangs, beim Verein zur Förderung der Berufsbildung e. V. eingereicht werden.
Der VFB gehört zu den Bildungsträgern, die — entsprechend der AZAV Voraussetzungen — zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt sind.

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist ein Fördermittel (§ 45 Abs. 1, Satz 1 Nr. 1, SGB III), mit dem die Bundesagentur für Arbeit individuelle Maßnahmen und Coachings fördert. Gefördert werden können Personen, die an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt oder an eine selbstständige Tätigkeit herangeführt werden sollen.

Umfang der Förderung
Während des Lehrgangs erhalten Sie weiterhin Ihre Leistungen nach dem SGB III. Zudem werden die Lehrgangskosten und - unabhängig von der Art des Verkehrsmittels - die Fahrtkosten übernommen.