Das Förderprogramm „Lernen mit Rückenwind“ soll entstandenen Lernlücken rasch entgegenwirken und betroffene Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützen.
Bund-Länder-Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“
Kinder und Jugendliche sind von den Auswirkungen der Corona-Pandemie in besonderer Weise betroffen. Bei Schülerinnen und Schülern haben sich durch die Schulschließungen zum Teil erhebliche Lernrückstände ergeben. Um den entstandenen Lernlücken rasch entgegenzuwirken, sollen die betroffenen Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt werden. Unser Ziel ist es, ihnen eine erfolgreiche Fortsetzung des Bildungsweges zu ermöglichen. Baden-Württemberg startet dazu im Rahmen des Bund-Länder Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ zu Beginn des Schuljahres 2021/2022 das auf zwei Jahre angelegte Förderprogramm „Lernen mit Rückenwind“.
Schülerinnen und Schüler werden durch das Förderprogramm „Lernen mit Rückenwind“ unterstützt, indem sowohl ihre fachlichen als auch ihre sozial-emotionalen Kompetenzen gestärkt und weiterentwickelt werden. Pandemiebedingt entstandene Lernrückstände sollen ausgeglichen werden.
Von dieser Förderung sollen vor allem die Schülerinnen und Schüler profitieren, deren Bildungserfolg in besonderem Maße gefährdet ist. Diese Schülergruppe weist auch erhebliche Lernlücken und/oder Defizite im sozial-emotionalen Bereich auf. Das Förderprogramm „Lernen mit Rückenwind“ leistet einen entscheidenden Beitrag dazu, dass nachhaltige negative Auswirkungen auf die Bildungsbiografie von Schülerinnen und Schülern vermieden werden.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten eine möglichst passgenaue und zugleich zielorientierte Unterstützung. Es ist vorgesehen, den Förderschwerpunkt auf die Bewältigung der Lernrückstände in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch und den jeweiligen Profilfächern der beruflichen Schulen zu legen. Es gilt in besonderem Maße die Bildungs- und Chancengerechtigkeit zu sichern.
Neben einer Schwerpunktsetzung in den für die Schulwegeentscheidung relevanten Klassenstufen, (Klassenstufe 4 der Grundschule, die Klassenstufen 9 und 10 der Sekundarstufe I sowie die auf das Abitur vorbereitenden Jahrgangsstufen) sowie dem Übergangssystem im beruflichen Bereich sollen überdies auch die Schülerinnen und Schüler mit pandemiebedingtem Unterstützungsbedarf in allen weiteren Klassenstufen, Bildungsgängen und in den Vorbereitungsklassen in angemessener Weise berücksichtigt werden. Es ist angedacht, Förderangebote sowohl innerhalb der Schulzeit, als auch additiv in Zusammenarbeit z. B. mit Schulsozialarbeit, Jugendhilfe und anderen Institutionen anzubieten. Auch die Zeiten des Ganztags sollen genutzt werden können.
Neben dem Abbau von Lernrückständen gehören auch die überfachliche Förderung und Stärkung von Kindern und Jugendlichen an Schulen zu den Eckpfeilern des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“.
Weitere Infos: https://km-bw.de/lernen-mit-rueckenwind/
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